Nachtzieltechnik

“Nachtzieltechnik” bezeichnet  Nachtsichtgeräte (Restlichtverstärker oder Wärmebildtechnik) als Zieloptik – also mit eigenem digitalen Absehen. In Deutschland ist dies nur mit Genehmigung (Behörden, Forstbetriebe…) zu beziehen.

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Zubehör
Rechtlicher Hinweis

*Die “empfohlene maximale Schussentfernung” ist eine Einschätzung aus unserem Hause und gibt die Entfernung an, auf die üblicherweise, in Abhängigkeit von den herrschenden Umweltbedingungen, ein waidgerechter Schuss auf Schwarzwild antragen werden kann. Bitte beachten Sie auch die länderspezifischen Vorgaben! (z.B. NRW: Antragen mit Nachtsicht / WB nur im Rahmen der ASP-Bekämpfung ausschließlich von der Kanzel auf maximal 100m) 


Rechtlicher Hinweis: Es handelt sich hier um Nachtzieltechnik, also ein Nachtsichtgerät als Zieloptik mit eigenem digitalen Absehen. In Deutschland ist dies nur mit Genehmigung (Behörden, Forstbetriebe…) zu beziehen. Wir sind verpflichtet Ihre Erlaubnis zum Erwerb behördlich zu prüfen. Die Lieferzeit gilt ab dem Zeitpunkt des positiven Ergenbisses der behördlichen Prüfung. Der Besitzt ohne diese Genehmigung ist rechtlich in Deutschland verboten.

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