Im Überblick

Innerhalb Deutschlands

Europaische Union

Munition & Waffen

Um Ihre Bestellung bearbeiten zu können, benötigen wir folgende vom Gesetzgeber geforderte Unterlagen von Ihnen. Bitte antworten Sie hierzu einfach auf die automatische Email nach dem Kauf-Abschluss mit folgenden Unterlagen als Anhang:

  • Pesonalausweis
  • Jagdschein
  • Waffenbesitzkarte (WBK) mit NWR P-ID, NWR E-ID (wenn die ID´s nicht auf der WBK stehen, dann bitte das Stammdatenblatt zusenden, welches sie ggf. bei Ihrer Jagd-/Waffenbehörde anfordern können)

Zahlungs-, Versand- & Lieferbedingungen

Übersicht

Zahlungsinformationen

Nationale Sendungen
Zahlungsmöglichkeiten bei Lieferung innerhalb Deutschlands wie folgt:

– Barzahlung bei Abholung (nach vorherige Terminliche Absprache)
– Kreditkarte (Über den Zahlungsanbieter “Stripe”): Visa, Mastercard & American Express
– Klarna (Über Zahlungsanbieter “Stripe”)
– Zahlung via PayPal (Empfangs-Adresse: info@venari-jagd.de)
– Ratenzahlung via Paypal (wählen Sie hierzu “Paypal” als Zahlungsvariante – Sie werden zu Paypal weitergeleitet und können dort “Ratenzahlung” oder “Später zahlen” wählen. Ob Ihnen diese Zahlungsvarianten von Paypal angeboten werden, kann von VENARI nicht beeinflusst werden.)
Ratenzahlung (über EasyCredit sofern der Kreditantrag bewilligt wird)
– Amazon Payments (Amazon Pay)
– Banküberweisung (Vorkasse)
– Lieferung auf Rechnung (gilt erst ab der 3. Bestellung, bis zu einem Betrag von max. 1000,00€, innerhalb Deutschlands)

Detaillierte Informationen zu den Zahlungsmodalitäten

Barzahlung bei Abholung
Sie werden von uns schriftlich per E-Mail darüber informiert, dass die von Ihnen bestellte Ware zur Abholung zur Verfügung steht. Hierzu bitten wir um eine vorherige Terminabsprache. Die Ware wird von Ihnen selbst bei uns abgeholt und die Zahlung erfolgt vor Ort in Bar.

Vorabüberweisung
Überweisen Sie den Rechnungsbetrag zzgl. Porto- und Verpackungsanteil + ggf. Sperrgutzuschlag unter Angabe Ihrer Kundennummer auf unser Konto:

Bankverbindung
Kto.-Inhaber: Venari Jagdtechnik
Bank: Volksbank Friesoythe (BLZ: 28066620) 
BIC: GENODEF1FOY
IBAN: DE96 280 666 2000 1059 1000

Kto.-Inhaber: Venari Jagdtechnik
Bank: Landessparkasse zu Oldenburg
BIC: SLZODE22
IBAN: DE52 2805 0100 0091 7220 25

Banküberweisung (Vorkasse)
Sie erhalten von uns im Rahmen der Auftragsabwicklung alle Angaben, wie Bankverbindung und Überweisungszweck, gesondert schriftlich per E-Mail. Unter Angabe des Verwendungszwecks begleichen Sie den Rechnungsbetrag per Überweisung auf unser genanntes Geschäftskonto.

Zahlung via PayPal
Sofern Sie ein Kundenkonto bei PayPal haben, können Sie Ihre Zahlung über den genannten Dienstleister vornehmen.

Versand-Länder

Lieferungen sind nur an Lieferadressen in der EU möglich – also nicht nach Norwegen und auch nicht in die Schweiz.

Versandkosten innerhalb Deutschlands

Ab einem Warenwert von € 500,- erfolgt ein kostenloser Versand (inkl. Verpackung) innerhalb Deutschlands. Unter einem Warenwert von € 500,- berechnen wir Ihnen pauschal € 4,90 innerhalb Deutschlands

Beim Express-Versand für € 40,-  handelt es sich um einen Pauschalpreis für Express-Zustellung zum folgenden Tag (außer Sonn- und Feiertage) bis 12 Uhr mittags innerhalb Deutschlands. Bitte beachten Sie: Um die Expresslieferung zum Folgetag zu erhalten muss die Bestellung am Bestell-Tag werktags bis 12.00 Uhr mittags aufgegeben werden, um diese rechtzeitig bei DHL Express ankündigen zu können. Unsere Bitte: Kontaktieren Sie uns bitte kurz telefonisch bei einer Express-Bestellung, damit diese auf jeden Fall rechtzeitig angekündigt wird!

Versand von Schusswaffen: Es werden für NWR Meldung und Versand € 100,- berechnet.

Versandkosten ins EU-Ausland

Außerhalb Deutschlands, in alle EU-Länder, berechnen wir Ihnen Verpackungs- & Versandkosten in Höhe von € 15,90 (DHL) inkl. 19% MwSt., bzw. € 35,70 (DPD) inkl. 19% MwSt. pro Bestellung. 

Express-Versand (mit / ohne Versicherung) ins EU-Ausland sind individuell anzufragen, da hier je nach Land nicht alle Optionen möglich sind und Preise sich unterscheiden. 

Lieferzeiten

Ihren gewünschten Artikel erhalten Sie innerhalb Deutschlands in 1-4 Arbeitstagen (ohne Samstag), nach Auftragsbestätigung und Zahlungseingang. Ausnahmen sind jedoch Reparaturaufträge oder individuelle Kundenwünsche/Bauten. Die Lieferzeiten für den Versand in andere Länder muss gesondert angefragt werden.

Lieferzeiten ins EU Ausland variieren je nach Land und aktueller logistischer Situation. Übliche Lieferzeiten liegen bei 3-10 Arbeitstagen, können unter Umständen jedoch abweichen. Fragen Sie bei kurzfristigem Bedarf gerne eine Expresslieferung ins EU-Ausland an.

Ankündigung der Paketzustellung

Sofern technisch möglich, bieten wir unseren Kunden den Service eine Paket-Ankündigung per Mail zu erhalten. Somit wird der Kunde frühzeitig über die nahende Paketzustellung informiert. Hierzu wird die Emailadresse des Kunden dem Paketdienstleister übermittelt. Die Emailadresse wird nur für die einmalige Zusendung der Email-Ankündigung verwendet.

Munitions- & Waffenerwerb in Deutschland

Für den Erwerb von Munition und Waffen benötigen Sie folgende Dokumente:

Jäger:

  • Jagdschein
  • WBK
  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
  • P-ID
  • E-ID

Sportschütze:

  • WBK
  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
  • P-ID
  • E-ID
  • (Für Kurzwaffenmunition muss ein Eintrag und Stempel in der WBK hinterlegt sein)

Die dargestellten Ausführungen beziehen sich auf die wesentlichen Änderungen/ Anpassungen des neuen Waffengesetzes und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gesetz tritt am 01. April 2008 in Kraft.

Für den Erwerb von Waffen und Munition gilt nach bisherigem Kenntnisstand:

Wichtig: Nach Abschluss Ihres Kaufs erhalten Sie eine Email mit der Bitte um Zusendung der nötigen Unterlagen. Bitte antworten Sie einfach auf diese Email und hängen die benötigten Dokumente an. Bezüglich der Dokumente, die als Original oder beglaubigte Kopie vorgelegt werden müssen, melden wir uns bei Ihnen schriftlich und fordern Sie hierzu explizit auf.

 Achtung: Ab dem 01.09.2020 benötigen wir aufgrund der Meldepflicht an das Nationale Waffenregister zwingend Ihre NWR IDs (Personen-ID & NWR-ID) beim Kauf einer Waffe. Bitte fordern Sie diese bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde an.

1. Erwerbsvoraussetzungen:

„Alte Gelbe WBK“

Waffenbesitzkarte für Sportschützen, ausgestellt nach dem alten Waffengesetz bis spätestens 31.03.2003. Gilt gem. § 58 Abs. 1 S. 3 WaffG im selben Umfang weiter wie unter dem alten WaffG.

Zeitlich und mengenmäßig unbegrenzt gültige Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen (mit gezogene und glatte Läufen).

WBK für Sportschützen

Die „neue Gelbe WBK“ nach § 14 Abs. 4 WaffG gilt für alle vier nebenstehend genannten Waffenarten unter Beachtung des Erwerbsstreckungsgebots (maximal 2 Waffen in 6 Monaten). Inhaltliche Einschränkungen wären nicht zulässig.
Zeitlich eingeschränkte, mengenmäßig unbegrenzte Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von:

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,
  • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen,
  • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition,
  • Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen: also Revolver und Doppelflinten).

„Grüne WBK“

Erwerbserlaubnis nach § 14 Abs. 2 WaffG. Für alle nicht unter 2. genannten Waffen muss eine grüne WBK mit entsprechendem Voreintrag vorgelegt werden (gilt auch für die ersten beiden jagdlichen Kurzwaffen des Jägers). Berechtigt zum Erwerb der durch Voreintrag in der WBK vermerkten Waffe.
Der Voreintrag ist als Erwerbserlaubnis – soweit nichts anderes vermerkt ist – ein Jahr gültig.

Gültiger Jahresjagdschein

Erwerbserlaubnis für nebenstehende Waffen ist der Jagdschein i.S.v. § 15 BJagdG. D.h. ein Jugendjagdschein berechtigt nicht zum dauerhaften Erwerb von Schusswaffen (vgl. § 13 Abs. 7 WaffG).
Berechtigt zum Erwerb von allen Langwaffen, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz oder dem Waffengesetz ausdrücklich verboten sind.

Sammler-WBK

Berechtigt zum Erwerb und Besitz von Waffen, die unter das konkrete genehmigte (und ggf. später ergänzte oder erweiterte) Sammelgebiet fallen.

Munition

a) Munitionserwerbsschein (MES)
Berechtigt zum Erwerb und Besitz der im MES genannten Munitionsarten. In der Regel als Erwerbserlaubnis auf sechs Jahre befristet, als Besitzerlaubnis unbegrenzt gültig. Für Sammler und Sachverständige unbefristet und i.d.R. für alle Arten von Munition, die nicht dem KWKG unterliegt.

b) Eintrag in der WBK
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von für die in der WBK eingetragenen Schusswaffen wird in der Regel durch einen Eintrag in der WBK erteilt.

WICHTIG: „Für die darin eingetragenen Schusswaffen“ (§ 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG) bedeutet, dass die zur jeweiligen Waffe passende Munition erworben werden kann, so z.B. .357 Magnum und .38 Spec.

Einzureichende Dokumente

Erwerbserlaubnispflichtige Langwaffen:
Original Jagdschein, original WBK mit Voreintrag per Einwurf-Einschreiben bzw. amtlich beglaubigte Jagdschein-Kopie oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift per Brief (Beglaubigungs-Datum darf maximal 14 Tage alt sein).

Erwerbserlaubnispflichtige Kurzwaffen:
Original-WBK mit Voreintrag per Einwurf-Einschreiben
Bei Erwerb auf Sportschützen-WBK (§ Abs. 4 Waffg)1 bzw. “alte Gelbe” WBK2
1 Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierwaffen mit gezogenen Läufen, einschüssige Kurzwaffen mit Patronenmunition und mehrschüssige Perkussionswaffen
2 Einzellader-Langwaffen mit gezogenen und glatten Läufen
3 Der Antragsteller darf nur zwei Waffen pro Halbjahr erwerben

Achtung: Ab dem 01.09.2020 benötigen wir aufgrund der Meldepflicht an das Nationale Waffenregister zwingend Ihre NWR IDs (Personen-ID & NWR-ID) beim Kauf einer Waffe. Bitte fordern Sie diese bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde an.

Erlaubnispflichtige Munition

Für Langwaffen
Original des Jagdscheins, amtlich beglaubigte Jagdschein-Kopie oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift per Brief. Original Munitionserwerbsschein, original WBK, bzw. amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter als 14 Tage, sämtlicher Seiten.

Für Kurzwaffen
Original WBK oder original Munitionserwerbsschein, bzw. amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter 14 als Tage, sämtlicher Seiten.

Original-WBK oder Jagdschein per Einwurf-Einschreiben an:

Venari Jagdtechnik
Inh. Jens Dewenter
Alter Lehmdermoorweg 61
26180 Rastede

§ 42a WaffG – Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Informationen zum Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen

II. Erlaubnispflichtige Schusswaffen
Beim Verkauf oder sonstigen Überlassen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen sind schon einige Regelungen mehr zu beachten.

Erwerbserlaubnis
Damit jemand dauerhafter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe werden kann, benötigt er eine Erwerbserlaubnis. Die gängigsten Erlaubnisse sind im Folgenden näher aufgeführt:

Jagdschein
Der gültige Jagdschein ist Erwerbserlaubnis für alle Jagd Langwaffen, also für alle Langwaffen, die nicht nach § 19 BJagdG zur Jagdausübung verboten sind. Also: achten Sie auf das Ablaufdatum des Jagdscheines! Zum Erwerb von Kurzwaffen benötigen auch Jäger eine eigene behördliche Erwerbserlaubnis, also einen Voreintrag in einer Grünen WBK.

Grüne WBK mit Voreintrag
Die WBK alleine genügt hier nicht als Erwerbserlaubnis, wichtig ist, dass die entsprechende Waffe in einem zum Zeitpunkt des Erwerbs noch gültigen Voreintrag genannt ist und somit deren Erwerb erlaubt ist. Der Voreintrag ist in der Regel ein Jahr ab Erteilung gültig. Hier ist unbedingt auf das Ablaufdatum zu achten.

Gelbe WBK / Sportschützen-WBK
Die Sportschützen-WBK ist Erwerbs- und Besitzerlaubnis für alle darin genannten Waffenarten. Hier muss kein zusätzlicher Voreintrag für den Erwerb einer Waffe vorhanden sein, die WBK selbst genügt. Die Sportschützen-WBK ist nach § 14 Abs. 4 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz für einschüssige Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).

Von manchen Behörden in einigen Bundesländern wird die Sportschützen-WBK nur in beschränktem Umfang erteilt, z.B. nur für eine der oben genannten Waffenarten oder nur für eine bestimmte Anzahl von Waffen.
Soweit diese Beschränkung dem Verkäufer bekannt ist, weil sie in der WBK als amtliche Eintragung vermerkt ist, hat er sie zu beachten.

Alte Gelbe WBK
Die bis zum 31.03.2003 erteilte Sportschützen-WBK ist – soweit sie nicht durch einen amtlichen Eintrag erweitert worden ist – weiterhin Erwerbs- und Besitzerlaubnis für Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen.

Sammler-WBK
Die Rote WBK für Waffensammler berechtigt zum Erwerb der Waffen, die vom jeweiligen in der WBK bezeichneten Sammelgebiet umfasst sind. Wie bei jedem anderen Überlassen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist auch hier der Überlasser nach § 34 Abs. 1 Satz 1 WaffG verpflichtet, die Berechtigung des Erwerbers zu prüfen.