Wärmebild einschießen lassen

Lassen Sie Ihr Wärmebildgerät auf Ihrem Setup einschießen.

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 Bei Kauf über VENARIFremdgeräte
Einschießen von Nachtsicht- und Wärmebildtechnik50€*100€*
Kontrollschießen50€*50€*
Einschießen von Neuwaffen inkl. Montagearbeiten175€275€
*Die genannten Preise sind exkl. Munition und etwaiger Montage-/Anbauteile und Reparaturen

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Wärmebildgeräte Einschießen lassen

Je nach Art des Vorsatzgerätes ist ein exaktes Einschießen nötig. Ist der Jäger erst im Revier muss er / sie sich auf seine Ausrüstung absolut verlassen können, um eine waidgerechte Jagd zu garantieren. Im Folgenden führen wir ein paar Details zum Einschießen von Vorsatzgeräten aus: 

Welche Geräte müssen eingeschossen werden? 

Vorsatzgeräte müssen – je nach Technologie – eingeschossen werden. Zu beachten ist, dass nur solche Geräte eingeschossen werden müssen, die eine zweite Bildebene im Verhältnis zum Zielfernrohr erzeugen. Dies bedeutet, dass

  1. WärmebildVorsatzgeräte (WBV) eingeschossen werden müssen. WBV müssen IMMER eingeschossen werden. In den seltensten Fällen muss keinerlei Treffpunkt-Korrektur vorgenommen werden. Das WBV muss zudem auch auf jede ZF/Waffen-Kombination eingeschossen werden. Haben Sie also mehrere Waffen im Einsatz, sollten Sie ein WBV erwerben, dass mehrere Speicherplätze fürs Einschießen besitzt und somit ein einfaches Einstellen des WBV auf die aktuelle Waffe ermöglicht (InfiRay Outdoor CL42, CH50, die Mate-Serie und das Liemke Luchs-1, Luchs-2 bieten aktuell diese Möglichkeit).
  2. Röhren-Nachtsichtgeräte (Infrarot Nachtischt) NICHT eingeschossen werden müssen, da sie keinen Monitor im Gerät besitzten und somit keine zweite Bildebene Erzeugen. Ein Probeschuss ist zwar auch bei diesen Geräten natürlich Pflicht. Es gibt in der Regel jedoch keinerlei Notwendigkeit einer Treffpunktkorrektur. 
  3. Digitale Vorsatzgeräte (Infrarot Nachtsicht) in der Regel auch nicht eingeschossen werden müssen. Zwar gibt es bei diesen Geräten einen Monitor im Gerät, welcher eine zweite Bildebene erzeugt. Bauartbedingt für die in den allermeisten Fällen jedoch NICHT zu einer Treffpunktverlagerung. Auch bei diesen Geräten gilt: Probeschuss ist Pflicht, es muss in 9 von 10 Fällen jedoch keinerlei Korrektur vorgenommen werden. 
  4. Digitale Nachsatzgeräte (Infrarot Nachtsicht) nicht eingeschossen werden. Diese Nachsatzgeräte werden hinten aufs Glas geklemmt. Bauartbedingt kann ein solches Gerät nicht zu einer Treffpunktverlagerung führen. Bei Nachsatzgeräten ist somit niemals eine Korrektur nötig / möglich.