Auf einen Blick

  • Antragstellung bis 01.09.22
  • Antragsberechtigt:
    • Kreisjagdvereine
    • Jägervereinigungen
    • organisiert als e.V oder KöR
  • Förderbar sind bis zu 2 Drohnen, bis zu 4.000,- EUR pro Drone 
  • Gefördert werden 60% der Kosten

Im Artikel genannte Geräte

BMEL legt Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung neu auf

25.07.2022

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt seine Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung neu auf. Um den Einsatz dieser Technik und dadurch auch den Tierschutz auf der Wiese und im Stall voranzutreiben, hat das BMEL eine Förderung in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro für das Jahr 2022 auf den Weg gebracht.

Förderbedingungen

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehören. Förderfähig sind Drohnen, die mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,
  • Mindestflugzeit von 20 Minuten,
  • Home-Return-Funktion.

Die Förderquote ist auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann ab dem 25. Juli 2022 bis zum 1. September 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

ANM.: Die DJI Mavic 3 Enterprise Advanced Drone erfüllt die Anforderungen!

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unter: https://www.ble.de/rehkitzrettung